Vereinsbestimmungen:
Nachdem bei unserer Jahreshauptversammlung neue Regelungen getroffen wurden, setzt der Verein alle nicht anwesenden Mitglieder aber auch Gäste, welche an unseren Gewässern angeln möchten hiervon in Kenntnis.
Allgemein:
Neuaufnahmen:
Jede Neuaufnahme wird mit einer 12 monatigen Probezeit versehen, wobei der Verein das Recht besitzt ohne Angaben von Gründen diese Aufnahme wieder rückgängig zu machen. Aufnahmegeld wird in Höhe von 150 € erhoben (Außer Sonderaktionen und Jugendgruppe).
Kündigungsrecht:
Kündigungen müssen bis spätestens 30. September (Poststempel) des laufenden Jahres vorliegen. Später eingehende Kündigungen werden nicht berücksichtigt!
Jahreskarten:
Jahreskartenänderungen müssen bis spätestens 30. September (Poststempel) des laufenden Jahres vorliegen. Später eingehende Wünsche ( Änderungen) werden nicht berücksichtigt!
Arbeitsgeld:
Alle aktiven Mitglieder müssen Arbeitsleistungen erbringen oder Ersatzweise dafür 75 € pro Jahr bezahlen. Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr und Mitglieder mit Schwerbehindertenausweis sind hiervon befreit.
Alle Schwerbehinderte müssen eine Kopie Ihres Ausweises der Vorstandschaft vorzulegen. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Schwerbehinderte eine Ausweisverlängerung vorlegen, ansonsten wird das Arbeitsgeld eingezogen.
Fangbuchpflicht :
Jahreskarteninhaber dürfen ohne Fangbuch nicht angeln.
Jeder Fisch muss unmittelbar direkt nach dem Fang eingetragen werden, erst danach darf weitergeangelt werden.
Andernfalls erfolgt der Jahreskartenentzug.
Geltende Gewässerordnung des Fischereiverein Haunstetten
(zu Gewässer / Gewässerordnung)
Wichtiges von Manfred Karches (Behindertenbeauftragter):
Liebe Angelfreunde,
der Grund warum ich mich an Euch wende ist, daß wir Mitglieder im
Verein haben, die sich aus ärtzlicher Sicht oder aufgrund einer Behinderung einschränken müssen.
Manch einem ist es unangenehm, dann persönlich an den Vereinsvorstand heranzutreten, um zum Beispiel die Befreiung von der Arbeitspflicht zu beantragen.
Deshalb möchte ich euch als Vertreter für unsere Mitglieder mit Behinderung in diesen und anderen Situationen helfend unterstützen.
Ich selbst bin auch schwerbehindert und war in meinem Berufsleben im Betriebsrat als Beauftragter für Schwerbehinderte tätig.
Somit weiß ich meist Bescheid und kann auch bei weiteren Fragen,auch privat bei Fragen zur Behinderung helfen.
All Eure Belange werden von mir äußerst vertraulich behandelt und natürlich bin ich an die Schweigepflicht gegenüber Dritten gebunden.
Petri Heil
Euer Manfred Karches